ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von DIRECT HOME PREMIUM IMMOBILIEN
(Stand: 01.12.2012)
Vorbemerkung
Aus unserer Sicht besteht die Grundlage einer vernünftigen Geschäftsverbindung nicht einfach nur in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern in einer fairen Zusammenarbeit und im gegenseitigen Vertrauen. Dennoch kommen auch wir nicht umhin, für unsere Dienste und Leistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Sie bilden die Grundlage für eine verständliche Geschäftsbeziehung mit unseren Interessenten, Auftraggebern und Vertragspartnern. Sie bieten für alle Parteien Sicherheit und auch Berechenbarkeit und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Sie sind für uns Ausdruck einer fairen, gegenseitigen Partnerschaft.
I. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Informationen, Angebote, Berechnungen, Leistungen und Verträge, die zur Verfügung gestellt bzw. geschlossen werden. Es gelten die jeweils gültigen und veröffentlichten AGB. Änderungen der AGB behalten wir uns ausdrücklich vor. Die AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.potsdam.cc zugänglich. Durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennen Sie die Geltung der AGB an. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, abweichender Bedingungen des Interessenten, Auftraggebers und/oder Vertragspartners, die Leistung vorbehaltlos ausführen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Gleichzeitig wird hiermit der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Interessenten, Auftraggebers und/oder Vertragspartners widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Die auf unseren Seiten enthaltenen oder durch sie auf anderen Wegen (z.B. Links) zugänglich gemachten Werte, Daten, Darstellungen und sonstigen Informationen stellen keine Beratung dar. Sie dienen ausschließlich dem Zweck, dem Nutzer allgemeine Informationen zur Verfügung zu stellen, die teilweise von anderen Anbietern geliefert werden. Keiner der Genannten übernimmt irgendeine Art von Haftung für die Verwendung bzw. Verwendbarkeit der zur Verfügung gestellten oder verfügbar gemachten Informationen oder deren Inhalts.<(p>DIRECT HOME vermittelt Immobilien aller Art und Hausbauwerkverträge verschiedener Hersteller und Bauunternehmen. Zu diesem Zweck veröffentlicht DIRECT HOME auf ihrer Homepage und den einschlägigen Internetportalen u.a. Immobilienangebote, Sanierungsobjekte und Projektierungen von Häusern. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass die Tätigkeit von DIRECT HOME in Anspruch genommen wird. Die Annahme der Maklerdienste oder der Angebotsangaben von DIRECT HOME, sowie Auswertung von DIRECT HOME gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Eine Grundstücksbeschaffung bietet DIRECT HOME nur zur Unterstützung von Auftraggeber, die aus dem Vermittlungsangebot von DIRECT HOME einen Hausbauvertrag abschließen oder Bauträgern, die die Vermarktung und den Abverkauf der Bebauung, exklusiv an DIRECT HOME vertraglich beauftragen.
II. STATUS
DIRECT HOME ist ein Makler- und Vertriebsunternehmen, u.a. eine unabhängige Vermittlerin von Hausbauprodukten ausgewählter Produktpartner. DIRECT HOME hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem Hausbauunternehmen. Ebenso hält kein Hausbauunternehmen eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an DIRECT HOME.
III. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist die Vermittlung der zur Verfügung gestellten Immobilienangebote und von Hausbauwerkverträgen, die Beschaffung von Baugrundstücken.
A. Vermittlung von Hausbauverträgen
- DIRECT HOME bietet Interessenten die Vermittlung von Hausbauwerkverträgen verschiedener Hersteller an und ist an keinen Anbieter ausschließlich gebunden.
- Die vorgestellten Produkte auf unseren Internetseiten, einschlägigen Internetportalen und sonstigen Produktdruckstücken sind sorgfältig unter Einbeziehung von Preis und Leistung recherchiert.
- DIRECT HOME ist bemüht, Preise und Leistungsdaten ständig zu aktualisieren und den Marktgegebenheiten anzupassen, erhebt jedoch nicht den Anspruch, eine vollständige Marktübersicht darzustellen.
B. Grundstücksbeschaffung
- Eine Grundstücksbeschaffung bietet DIRECT HOME ausschließlich nur zur Unterstützung von Auftraggeber, die aus dem Vermittlungsangebot von DIRECT HOME einen Hausbauvertrag abschließen und der hiernach auch zur Ausführung gelangt, bzw. Bauträgern, die die Vermarktung und den Abverkauf der Bebauung, exklusiv an DIRECT HOME vertraglich beauftragen.
- Die Vermittlung eines unbebauten Baugrundstückes durch DIRECT HOME ist für den Auftraggeber, unter Beachtung des vorgenannten Punkt 1, kostenfrei, sofern das Angebot von Privatpersonen erfolgt. Bei Maklerangeboten oder Angeboten von Immobilienabteilungen von Banken fällt üblicherweise Maklercourtage in Höhe von bis zu 7,14 % inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer an, die mit dem Anbieter direkt auszuhandeln und abzurechnen ist.
- Bei der Vermittlung von Sanierungsobjekten durch DIRECT HOME, fällt eine Provision immer auf den schlüsselfertigen Bruttokaufpreis an. Die Höhe der Provision ist in diesen AGB unter „V. PROVISIONSANSPRUCH / KOSTEN – Punkt B“ geregelt.
- Ein durch DIRECT HOME nachgewiesenes Grundstück, kann bei Grundstückserwerb durch Privatpersonen, ausschließlich mit einem Hausbaupartner von DIRECT HOME bebaut werden. Das Objekt gilt als von DIRECT HOME nachgewiesen, wenn vonseiten des Auftraggebers nicht binnen 2 Arbeitstagen schriftlich unter Angabe der Quelle belegt wird, dass dieses Objekt schon bekannt war. Andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von DIRECT HOME erfolgt.
- Die Bebauung des Grundstückes sollte innerhalb von 6 Monaten erfolgen, spätestens jedoch innerhalb 12 Monaten nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Bei Nichtbebauung des Grundstückes innerhalb von 12 Monaten stellt der Grundstückserwerber den Bauplatz DIRECT HOME wieder zur Weitervermittlung kostenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, DIRECT HOME für den Einsatz der Immobilienvermittlung eine Aufwandsentschädigung in pauschaler Höhe von 2.000.-- EUR zu bezahlen. Für die Weitervermittlung wird der ursprüngliche Erwerbspreis angesetzt.
- Schadenersatz wird fällig, sofern der Interessent für den Kauf des Grundstückes die angebotene Kaufgelegenheit an Dritte weitervermittelt oder der Grundstückserwerber auf dem nachgewiesenen Grundstück sein Bauvorhaben anderweitig realisieren lässt. Der Interessent / Grundstückserwerber verpflichtet sich für jeden dieser Fälle, DIRECT HOME eine Schadenersatzsumme in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, der Gesamtsumme des Bauvorhabens, mindestens jedoch 8.000.-- EUR zu zahlen. Die Schadenersatzsumme ist zur sofortigen Zahlung fällig.
C. Beratungstätigkeit
- DIRECT HOME bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, eine Beratungsleistung zur Ermittlung der voraussichtlichen Baunebenkosten durchzuführen. Mit Vereinbarung eines Termins gilt der Auftrag als gegeben. Bei einer Beratungstätigkeit werden von Dritten bzw. dem Auftraggeber gelieferte Daten nur auf Plausibilität geprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Berechnungen erfolgen nach bestem Wissen. DIRECT HOME erbringt seine Leistungen durch qualifizierte Berater. Die Erbringung der Dienstleistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. DIRECT HOME kann jederzeit eine andere als die vereinbarte Person zur Erbringung der Dienstleistung beauftragen.
- DIRECT HOME verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Interessenten, Auftraggeber und/oder Vertragspartner bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. DIRECT HOME ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Interessenten, Auftraggebers und/oder Vertragspartners anzubieten. Dabei wird DIRECT HOME Informationen, die der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner als vertraulich bezeichnet hat, nicht gegenüber Dritten verwenden oder verbreiten.
- Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch DIRECT HOME wegen höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder sonstigen von DIRECT HOME nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist DIRECT HOME unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von drei Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Interessenten, Auftraggebers und/oder Vertragspartners auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten sind ausgeschlossen, es sei denn, aufseiten DIRECT HOME oder des Beraters läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
- Die Leistungen sind durch DIRECT HOME erbracht, wenn die erforderlichen Ermittlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Soll DIRECT HOME zusätzlich einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, ggfs. für Dritte, erstellen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
IV. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
A. Vermittlung von Hausneubauten durch Hausbauverträge
Der Vertrag wird durch Unterzeichnung des vorgelegten Hausbauwerkvertrages geschlossen. Der Auftraggeber muss für die Vermittlung des Hausbauwerkvertrages durch DIRECT HOME kein Vermittlungsentgelt bezahlen. Nur in besonders gelagerten Fällen kann eine zusätzliche Bezahlung durch den Interessenten / Auftraggeber erforderlich werden, die dann aber separat vereinbart werden muss. Ansonsten erfolgt die Vergütung für die Vertragsvermittlung durch den Haushersteller. Eine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Haushersteller kann DIRECT HOME nicht übernehmen. Dies entscheidet ausschließlich der Haushersteller. Ein Hausbauvertrag kommt erst dann zustande, wenn der jeweilige Haushersteller den Auftrag bestätigt hat.
B. Grundstücksbeschaffung für Hausneubauten
Mit der Aufforderung des Interessenten nach Mitteilung der genauen Lage des Baugrundstückes oder der Vereinbarung eines Besichtigungstermins gilt der Auftrag als gegeben. Der Auftraggeber des Baugrundstücks muss für die Beschaffung des Bauplatzes keine Vergütung an DIRECT HOME bezahlen, sofern er das darauf in den nächsten 12 Monaten zu bauende Haus über DIRECT HOME bezieht. Ansonsten wird die in III. B. Punkt 6 beschriebene Schadenersatzzahlung fällig.
V. PROVISIONSANSPRUCH / KOSTEN
A. Kommt aufgrund der Tätigkeit von DIRECT HOME der Abschluss eines Hausbau- Werkvertrages zustande, berechnet DIRECT HOME den Bauherrn für diese Dienstleistung keine Kosten. Die Verpflichtung für den Bauherrn, einen Provisionsanspruch von dritter Seite zu befriedigen, kann gleichwohl zum Beispiel für die Vermittlung eines Grundstückes oder der Vermittlung einer Finanzierung entstehen. Dies hat jedoch mit dem Geschäftsumfang von DIRECT HOME nichts zu tun und muss mit der dritten Seite geregelt werden.
Unser Provisionsanspruch gegenüber einem Partnerunternehmen wird durch separate Vereinbarung geregelt. Den Bauherren entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
B. Kommt aufgrund der Tätigkeit von DIRECT HOME der Abschluss eines Sanierungsvertrages zustande, berechnet DIRECT HOME den Bauherrn für diese Dienstleistung eine unter „C. Hinweise zur Vermittlung von sonstigem Immobilienerwerb - Punkt 18“ dargestellte Maklergebühr aus dem schlüsselfertigen Bruttokaufpreis. Hierin ist die anfallende Provision für das Grundstück bereits enthalten.
C. Hinweise zur Vermittlung von sonstigem Immobilienerwerb
- Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
- DIRECT HOME verpflichtet sich, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbart – vertraulich behandeln.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
- Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
- Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert in Schriftform oder per Mail zu unterrichten.
- Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns in Schriftform oder per Mail umgehend bekanntzugeben.
- Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen zwei Tagen nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
- Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
- Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
- Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).
- Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer, mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch DIRECT HOME. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von DIRECT HOME nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von DIRECT HOME vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch DIRECT HOME hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen DIRECT HOME gegenüber provisionspflichtig sind.
- Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
- Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
- Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
- Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
- Schadensersatzansprüche sind DIRECT HOME gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da sich DIRECT HOME bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen muss, kann DIRECT HOME keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da DIRECT HOME keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen kann.
- Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
- Mit dem Abschluss eines durch den Nachweis und/oder der Vermittlung von DIRECT HOME zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine anderslautende Provision vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Bei Kaufverträgen/Sanierungsverträgen mit einem Verkaufswert:
- bis 9.999,00 EURO = 17,85% Provision inklusive MwSt.
- von 10.000,00 EURO bis 29.999,00 EURO = 11,90% Provision inklusive MwSt.
- von 30.000,00 EURO bis 59.999,00 EURO = 9,52% Provision inklusive MwSt.
- ab 60.000,00 EURO = 7,14% Provision inklusive MwSt.
Bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die gesamte monatliche Nettokaltmiete:
- Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten.
Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
VI. AUFWENDUNGSERSATZ
Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 Stunden zuvor) kann pro Termin ein Aufwendungsersatz für Zeitaufwand und gefahrene Kilometer von pauschal 150.-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Bei Auslandstätigkeiten müssen für diesen Fall vom Auftraggeber, zudem sämtlich anfallende, nicht stornierbare Unkosten getragen werden.
Für den Fall, dass der Auftraggeber nach Unterzeichnung eines Werkvertrages seine Bauabsicht ganz oder teilweise aufgibt und den eingegangenen Vertrag ganz oder teilweise kündigt, hat DIRECT HOME Anspruch auf einen Aufwendungsersatz nach § 652 Abs. 2 BGB. Die Aufwendungen können sowohl nach tatsächlichem Aufwand (Fahrtkosten entsprechend der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit, Insertions-, Telefon-, Porto- und Zeitaufwand u.ä.) als auch pauschal mit zwei Prozent der Angebots-/ Vermittlungsauftragssumme zzgl. MwSt., mindestens aber 1.000.-- Euro zzgl. MwSt., abgerechnet werden. Bei Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand wird der Stundensatz von DIRECT HOME mit 90.-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde abgerechnet. Bei mehrfacher Inanspruchnahme unserer Beratung behält sich DIRECT HOME eine entsprechende Rechnungsstellung vor.
VII. AUFGABE DER HAUSBAUABSICHT
Nimmt der Bauinteressent von seinen ursprünglichen Hausbauabsichten Abstand oder werden ihm Umstände bekannt, die sein Bauvorhaben unmöglich machen, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Anderenfalls hat DIRECT HOME zusätzlichen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
VIII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber ist verpflichtet DIRECT HOME nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung bedeutsamen oder notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen von DIRECT HOME hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte, sowie DIRECT HOME vorgelegten Unterlagen schriftlich zu bestätigen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, DIRECT HOME auch ungefragt und frühzeitig über Umstände zu informieren, die für die Baunebenkostenermittlung oder der Grundstücksbebauung oder der Hausfinanzierung von Bedeutung sein können.
IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- DIRECT HOME haftet nicht für eine zeitweilige oder dauerhafte Unterbrechung der Bauarbeiten, soweit diese nicht von DIRECT HOME verursacht worden sind. Die Haftung von DIRECT HOME für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von DIRECT HOME. Dabei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem vertragstypisch gerechnet werden muss. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
- Egal aus welchem Rechtsgrund, haftet DIRECT HOME für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten bleibt die Haftung auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare typische Schäden begrenzt.
- Die Haftung durch DIRECT HOME für Schäden, etwa aus fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit DIRECT HOME nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars, wenn dies gesetzlich nicht möglich ist, auf den Höchstbetrag von 3.000.-- Euro je einzelnem Schadenfall.
- Sofern Beratungsfehler durch DIRECT HOME darauf beruhen, dass der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung durch DIRECT HOME ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten hat im Streitfall der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner zu erbringen.
- Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit, kann von DIRECT HOME mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.
- Mit Ausnahme von Vorsatz verjähren Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung in einem Jahr ab Leistungserbringung. Dies gilt auch für deckungsgleiche, konkurrierende Ansprüche aus außervertraglicher Haftung. Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleibt ein Schadensersatzanspruch wegen einer von DIRECT HOME übernommenen Garantie.
X. TREUEPFLICHT
- Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
- Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter/innen oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von DIRECT HOME, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Für den Fall einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich die betreffende Vertragspartei unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro je Fall.
XI. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit DIRECT HOME bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz von DIRECT HOME. Die Vertragssprache ist deutsch.
XII. DATENSCHUTZ
- Die im Rahmen der Geschäftsanbahnung und -abwicklung vom Interessenten oder Auftraggeber übermittelten Daten werden mittels EDV im gesetzlich zulässigen Rahmen erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Insbesondere erklärt sich der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner mit einer Kontaktaufnahme per E-Mail, Brief und Telefon einverstanden. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen – auch teilweisen - Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
- Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten/Weitergabe Personenbezogene Daten erhebt DIRECT HOME, soweit sie diese für die Erstellung von Angeboten und Bearbeitung von Aufträgen benötigt. DIRECT HOME gibt diese nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die DIRECT HOME zur Angebotserstellung oder Abwicklung des Auftrags benötigt (z. B. das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut, das mit der Angebotserstellung beauftragte Hausbau-/ Sanierungsunternehmen). In diesen Fällen beachtet DIRECT HOME strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein erforderliches Mindestmaß. DIRECT HOME setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um durch DIRECT HOME verwaltete Daten der Auftraggeber gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Jedoch übernimmt DIRECT HOME keine Haftung für die Datensicherheit während der Übertragungen über das Internet (z. B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien der EDV. Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten Der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung seiner gespeicherten Daten. Er kann dazu DIRECT HOME über die Kontaktdaten im Impressum kontaktieren.
XIII. COPYRIGHT
- Sämtliche auf den Seiten von DIRECT HOME dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen dürfen nicht ohne das Einverständnis von DIRECT HOME kopiert oder anderweitig genutzt werden. DIRECT HOME behält sich alle Rechte vor, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Weiterverwendung und Weitergabe an Dritte, sowie Übersetzung. Kein Teil dieser Unterlage darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung durch DIRECT HOME reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme vervielfältigt oder verbreitet werden.
- Es ist nicht gestattet, Dateien zu kopieren, zu verändern, anhand des Originals nachzuahmen oder zu dekompilieren (außer im gesetzlich zulässigen Umfang). Der Auftraggeber darf die Dateien nicht übertragen, abtreten, im Rahmen einer Unterlizenz weitergeben oder auf eine andere Art und Weise verteilen.
- Wer ohne entsprechende Genehmigung Bilder oder Texte kopiert, macht sich nicht nur nach § 106 ff. UrhG strafbar, sondern setzt sich auch zivilrechtlichen Ansprüchen aus. Bei Zuwiderhandlungen steht DIRECT HOME ohne Nachweis des entstandenen Schadens für jede einzelne Zuwiderhandlung ein Ersatzanspruch in Höhe von 10.000 Euro zu. Die Geltendmachung eines über diesen Anspruch hinausgehenden nachweisbaren Schadens bleibt DIRECT HOME unbenommen.
XIV SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
- Der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner steht dafür ein, dass die im Rahmen der Beratungstätigkeit von DIRECT HOME gefertigten Ermittlungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung über DIRECT HOME veröffentlicht werden.
- Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt DIRECT HOME Urheber. Der Interessent, Auftraggeber und/oder Vertragspartner erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1. eingeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche, jedoch nicht weiter übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.